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Coders Only

Generalversammlung

Verein Coders Only

Online 8. September 2026

Agenda 1/2

  1. Begrüssung durch den Vorstand
  2. Wahl der Stimmenzähler / des Protokollführers
  3. Unterstützung der Veranstaltung "SoCraTes Youth"
  4. Anpassung des Budgets für Veranstaltungen im 2026
  5. Umgang mit Jahresbudgets

2. Wahl der Stimmenzähler / des Protokollführers

3. Unterstützung der Veranstaltung "SoCraTes Youth"

Zwei Mitglieder von Coders Only sind dabei eine Veranstaltung für Jugendliche zu organisieren.
Die Organisation benötigt finanzielle Mittel und Infrastruktur, die Coders Only zur Verfügung stellen könnte.
Der Vorstand sieht ein Beitrag an die Veranstaltung als sinnvoll.

Aktuell verfügt Coders Only über CHF 17'500.- in flüssigen Mitteln.

Angedacht ist ein Betrag von CHF 1'500.- und zur Verfügung Stellung von Infrastruktur.

3.1 Diskussion

3.2 Abstimmung zur Unterstützung der Veranstaltung "SoCraTes Youth"

Coders Only unterstützt die Veranstaltung "SoCraTes Youth" mit einem Betrag von:

  • CHF 1'500.-
  • CHF 1'000.-
  • CHF 500.-

🗳️

4. Anpassung des Budgets für Veranstaltungen 2026

4.1 Aktuelles Budget

In der letzten GV wurde abgenommen

  • Events CHF 5000.-
    • SoCraTes Day Zürich
    • GDCR Zürich
    • GDCR Bern
    • Enter Technologie Welt
    • GV
  • Book Club Mugs CHF 250.-
  • Ausgaben des Vorstands CHF 750.-
  • Verwaltung & Kontoführung CHF 1000.-

4.2 Situation

Der Vorstand strebt maximale Transparenz an.
Die Location, in welcher wir bisher SoCraTes Day Switzerland durchgeführt haben, steht uns nicht zur Verfügung.
Dies führt zu deutlich höheren Ausgaben für SoCraTes Day (rund CHF 2'500.-).

Enter Technologie Welt wird erst im 2027 durchgeführt.

GDCR Bern wird nicht stattfinden.

4.3 Neues Budget 2026

  • Events CHF 7500.-
    • SoCraTes Day Zürich
    • "SoCraTes Youth"
    • GDCR Zürich
    • GV
  • Book Club Mugs CHF 250.-
  • Ausgaben des Vorstands CHF 750.-
  • Verwaltung & Kontoführung CHF 1000.-

4.4 Abstimmung zur Abnahme des neuen Budgets 2026

🗳️

5 Umgang mit Jahresbudget

5.1 Kontext

Der Vorstand hatte dieses Jahr ein paar Entscheidungen zu treffen, bei denen der Spielraum nicht explizit definiert war:

  • Unterstützung von "SoCraTes Youth"
  • Miete eines Veranstaltungsorts zur Durchführung vom SoCraTes Day
  • Organisation eines Nachtessens für alle Teilnehmenden am Book Club

Wir haben situativ entschieden, sehen aber die Möglichkeit mit einer expliziteren Regelung, den Bedarf ausserordentliche Generalversammlungen zu reduzieren.

5.2 Ausgangslage

In den Satuten steht in Ziff. 4.1:

«Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben: … Beschluss über das Jahresbudget»

Gleichzeitig steht in Ziff. 4.2:

«Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte …»

5.3 Aktueller Freiraum

Aber unsere Statuten sagen nirgends, dass

  • der Vorstand Ausgaben nur tätigen darf, wenn sie exakt innerhalb des Budgets liegen,
  • Budgetüberschreitungen vorgängig von der GV genehmigt werden müssen,
  • bei jeder wesentlichen Budgetabweichung eine ausserordentliche GV einzuberufen ist, oder
  • der Vorstand das Budget während des Jahres nicht überschreiten darf.

wir haben dies getan, weil wir maximale Transparenz anstreben und der Generalversammlung den Beschluss über das Jahresbudget beilassen wollen.

5.4 "Reservebetrag"

Der Vorstand sieht vor, das Konzept eines Reservebetrags einzuführen.

5.5 Bestimmung der Höhe Reserverbetrags

Der Vorstand kann im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Jahresbudgets über einen darin ausdrücklich vorgesehenen Reservebetrag verfügen. Die Höhe des Reservebetrags wird jährlich unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Vereins, insbesondere der vorhandenen flüssigen Mittel sowie der erwarteten Einnahmen und Ausgaben, festgelegt.

5.6 Intention des Reservebetrags

Der Reservebetrag dient insbesondere der Finanzierung von unvorhergesehenen oder bei der Budgetierung nicht absehbaren Ausgaben sowie der Unterstützung von Veranstaltungen und anderen Aktivitäten, die der Vorstand im Rahmen des Vereinszwecks als sinnvoll erachtet.

5.7 Spielraum für den Vorstand

Die Verwendung des Reservebetrags liegt im Ermessen des Vorstands und bedarf keiner vorgängigen Genehmigung durch die Generalversammlung, sofern sich die betreffende Ausgabe im Rahmen des Vereinszwecks und der statutarischen Aufgaben des Vorstands bewegt. Nicht verwendete Mittel verbleiben im Vereinsvermögen.

5.8 Diskussion

Vielen Dank für die Teilnahme!

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